Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe in der Institution Schule, die auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 SGBVIII erfolgt:
„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeit und ihre soziale Integration fördern.“
Jugendsozialarbeit
- ist schnelle und unbürokratische Hilfe vor Ort,
- arbeitet an Schnittstellen zwischen Familie, Schule, Jugendhilfe, Berufseinmündung und Sozialraum.
Jugendsozialarbeit wendet sich an junge Menschen
- die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z.B. Schulschwänzen
- die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden
- aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist
- mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft
- mit Versagens- und Schulängsten
- mit mangelndem Selbstwertgefühl
- mit Drogenproblem
- Elternarbeit: Innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege, z. B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen oder angeregt werden.
- Vernetzung und Koordinierung mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z.B. Drogenberatungsstellen), sowie mit Polizei und Justiz.
Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.