Mit leichten Krankheitssymptomen in die Schule? Eine Übersicht:

Wichtige Information für Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen (Aktualisierung 16.11.2020)

Wann muss mein Kind auf jeden Fallzuhause bleiben?:

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-und Geruchssinns, Hals-oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten), die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war, zusätzlich einentsprechendes ärztlichesAttest oder ein negativerCovid-19-Test (PCR-oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

 

 

 

Bildquelle:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html Schule Bayern

Quelle Anhang: KM

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