Übersicht über die Hygienebestimmungen
Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
Beschlüsse des bayerischen Ministerrats vom 31. August 2021
- Bis zum 1. Oktober 2021 gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. Dies soll den besonderen Risiken zum Schuljahresbeginn (z. B. durch Reiserückkehrer) Rechnung tragen.
- Die Testungen werden ausgeweitet: 3 Selbsttestungen pro Woche: Mo, Mi, Fr – 07:50 Uhr im KlaZi
ausgenommen sind Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind (Nachweis einmalig vorzeigen)
... weiterhin gilt:
- Händewaschen und Desinfektion, Abstandswahrung
- Stoßlüften der Klassenzimmer 2x pro UE je 5 Minuten
- Blocksitzordnung bei Klassenübergreifenden Gruppen (Rk, Eth, Ev …; BoZ)
- Kein Schulbesuch mit Symptomen!