Regelungen ab 12. April: So geht es weiter nach den Osterferien

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. April 2021

„5. Im Bildungsbereich zeigt sich, dass auch Schulen Teil des Pandemiegeschehens sind. Um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte bestmöglich zu schützen, muss die Teststrategie konsequent umgesetzt und bedarfsgerecht nachjustiert werden:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.“ …

 

Textquelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-7-april-2021/

 

Die Umsetzung an der MSL:

Wir werden – sofern Ihr Kind jeden Tag in einer Abschlussklasse (mit garantiertem Mindestabstand) die Schule besucht, für die ganze Klasse jeweils am Montag und Mittwoch um 07:50 Uhr die verpflichtenden Selbsttestungen im Kastenrahmen durchführen. Die Lehrkraft ist mit dabei, teilt die Tests aus, erklärt/weist ein und testet sich selbst auch mit.

Am Freitag (bei Inzidenz größer 100) besteht dann eine weitere freiwillige Testmöglichkeit für Jugendliche und Lehrer. Dies gilt analog für die Teilnehmer an der Notbetreuung.

Ein Schulbesuch ohne aktuellem (max. 48 h altem) „externen“ Test (an einer Arztpraxis oder einem Testzentrum durchgeführt) oder dem regulärem Selbsttest an der Schule ist ausnahmslos nicht möglich.

Im Falle eines positiven Testes verlässt der Jugendliche umgehend die Schule; die Erziehungsberechtigen informieren das Gesundheitsamt; ein PCR – Test wird durchgeführt. Das Gesundheitsamt entscheidet dann im Einzelfall, ob ggf. der Rest der Lerngruppe auch in häusliche Quarantäne geht oder wie ansonsten weiterhin zu verfahren ist.  Die Schulleitung hat hier keinen Handlungsspielraum, sondern führt die Anordnungen des Gesundheitsamtes aus.

Bildquelle: https://www.bayern.de/

 

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