Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022 ...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg, da es dafür künftig keine allgemeine Rechtsgrundlage mehr gibt. In einigen Bereichen – wie z. B. an den Schulen – sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.

Vorab möchten wir Sie hiermit informieren, welche Änderungen sich bei den Schutzmaßnahmen an Schulen ab der kommenden Woche ergeben:
 Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022. Sowohl im Unterricht als auch auf den Begegnungsflächen und in Räumen, die von schulischen Ganztagesangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden, muss dann keine Maske mehr getragen werden. Dies gilt für die Schülerinnen und Schüler, das schulische Personal sowie alle Besucherinnen und Besucher gleichermaßen.
 Als Teil des „Basisschutzes“ werden die schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler zunächst unverändert fortgesetzt; nach einem Infektionsfall in einer Klasse werden weiterhin zusätzliche Testungen durchgeführt. Wie bisher können auch externe Testungen durchgeführt werden, um den erforderlichen Testnachweis zu erbringen.
 Schließlich ist weiterhin für Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Schulgelände nur möglich, wenn ein gültiger Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden kann („3G“).

 

... das vollständige Schreiben des KM mit weiteren Infos finden Sie hier als Anhang.

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