Abschlüsse

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule (EAM)

Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat.
Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notendurchschnitt (ohne Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali)

In der Jahrgangsstufe 9 können sich die Schülerinnen und Schüler einer besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. Dabei müssen sie am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung ablegen. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.
Interne Teilnehmer, das heißt Schüler einer Regelklasse, starten in die Qualiprüfungen mit den Jahresfortgangsnoten der gewählten Fächer.
Teilnehmer aus den M - Klassen haben die Wahl. Sie können mit der Note im Zwischenzeugnis im jeweiligen Prüfungsfach die Prüfung antreten oder diese Note nicht zählen lassen.
Externe Teilnehmer aus anderen Schulen oder Nichtschüler, absolvieren die Prüfungen ohne Jahresfortgangsnoten.

Der "Quali" besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Diese umfassen folgende Fächer:

  • für alle Schüler die Fächer Deutsch und Mathematik (Gewichtung: x2)
  • nach Wahl eines der Fächer Englisch, PCB, GSE (Gewichtung: x2)
  • die Projektprüfung, welche die Lerninhalte des Faches AWT und des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 9 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs (Technik, Soziales oder Wirtschaft) einschließt (Gewichtung: x2)
  • nach Wahl eines der Fächer Religionslehre (oder Ethik), Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung, Kurzschrift, Werken / Textiles Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, welches der Schüler als benotetes Fach besucht hat. (Gewichtung: x1)

Über den Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses erhalten die Schüler zusätzlich zum Abschlusszeugnis = Jahreszeugnis der 9. Klasse ein besonderes Zeugnis.
Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, kann auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen statt im Fach Englisch im Fach Muttersprache abgelegt werden.
Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist und der Schüler weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht, kann er auf Antrag die Prüfung statt im Fach Deutsch im Fach Deutsch als Zweitsprache ablegen.

Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule (MSA)

Der Mittlere-Reife-Zug beginnt in der 7. Jahrgangsstufe und führt mit der 10. Klasse zum mittleren Schulabschluss. Dieser verleiht u.a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z.B. die Fachoberschule zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.

Die Abschlussprüfung besteht...

  • im Fach Deutsch aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung
  • im Fach Mathematik aus einer schriftlichen Prüfung
  • im Englisch aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung
  • aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Lerninhalten des Faches AWT sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 10 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs.
Qualifizierter Beruflicher Bildungsabschluss (QuaBi)

Mittelschüler können nach abgeschlossener Berufsausbildung durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (QuaBi) den mittleren Schulabschluss erwerben.

Die örtlich zuständige Mittelschule, an der auch der Qualifizierende Mittelschulabschluss absolviert wurde, stellt auf Antrag das Zeugnis über den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss aus, wenn

  1. der qualifizierende Abschluss der Mittelschule,
  2. ausreichende Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen,
    sowie
  3. ein Berufsabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis nachgewiesen werden.